Krankenfahrten für die Samtgemeinde Gellersen

Sie benötigen im Raum Gellersen, Reppenstedt oder den umliegenden Landkreisen ein Fahrzeug für die Fahrt ins Krankenhaus oder zu einer Therapiemaßnahme (z.B. Dialyse, Strahlen – oder Chemotherapie)? Sie wurden aus der Klinik oder Reha entlassen und möchten so rasch und bequem wie möglich nach Hause?

Wir sind für Sie da!

Die Fahrtkosten rechnen wir dabei direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur einen geringen Eigenanteil, es sei denn, sie haben eine Zuzahlungsbefreiung.

Unsere Leistungen im Bereich Krankenfahrten

  • Krankenfahrten sitzend
  • Fahrten zum und vom Krankenhaus
  • Dialysefahrten
  • Fahrten zur Strahlentherapie
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Fahrten zur Reha
  • Fahrten zu Kurkliniken

Kostenübernahme für Fahrten vom und zum Krankenhaus

Wenn Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Einweisung ins Krankenhaus erhalten und den Weg zur Klinik (z.B. in Lüneburg) weder im eigenen Auto noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können oder möchten, wird Ihr Arzt Ihnen einen Transportschein ausstellen.

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor dem Termin und informieren uns, dass ein Transportschein für eine Kostenübernahme vorliegt.

Wir holen Sie dann pünktlich ab und bringen Sie in die Klinik. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bringen wir Sie mit Ihrem Gepäck sicher und bequem wieder nach Hause. Auch dafür wird natürlich wieder ein Transportschein benötigt, den Sie unmittelbar vor Ihrer Entlassung direkt auf Station von Ihren behandelnden Ärzten erhalten können.

Gut zu wissen: Die Entfernung vom Krankenhaus zu Ihrem Wohnort spielt dabei keine Rolle. Wir fahren Sie auf Wunsch quer durch Lüneburg, in die Gemeinden Adendorf, Salzhausen und Amelinghausen und nach Bleckede, Neetze und Dahlenburg. Auch Samtgemeinde Gellersen, Scharnebeck, Brietlingen, Bardowick und Umgebung liegen für uns in Reichweite.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Arzt auch nach einem Transportschein, wenn Sie zur Kontrolle oder Weiterbehandlung erneut ins Krankenhaus müssen.

Zur Dialyse oder Chemotherapie – aber sicher!

Bei Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen wie zur Dialyse und onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie kann Ihr Arzt Ihnen einen Transportschein für die gesamte Dauer der Behandlung ausstellen.

Zusätzlich benötigen wir bei Serienbehandlungen noch eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse für den jeweiligen Behandlungszeitraum.

Durch unsere lange Erfahrung mit der Patientenbeförderung haben wir gute Kontakte zu den Krankenkassen und helfen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Übernahmeberechtigung gerne weiter.

Ambulante Fahrten für Gellersen und Umgebung – auch zur Reha oder Kur

Auch für Ambulante Fahrten, etwa zur Physiotherapie oder zu Ihrem Facharzt in Lüneburg oder den umliegenden Samtgemeinden benötigen wir einen Transportschein und eine schriftliche Kostenübernahme. Diese beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Gerne kümmern wir uns für Sie auch um Ihre Fahrt zu einer Reha-Einrichtung oder Kurklinik in Niedersachsen und insbesondere in und um Lüneburg.

Gut zu wissen: Wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ und „H“ verfügen, haben Sie grundsätzlich immer einen Anspruch auf Übernahme der Taxi-Fahrtkosten, auch für reguläre Arztbesuche oder Fahrten zur Krankengymnastik. Gleiches gilt für pflegebedürftige Menschen der Pflegestufen II und III.

Wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere erfahrenen Mitarbeiter, wenn Sie mehr darüber wissen möchten.

Mit dem Rollstuhl

Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen, oder möchten während der Fahrt in ihrem Rollstuhl sitzen bleiben? Mit unseren Fahrzeugen eine Selbstverständlichkeit. Denn wir halten für Sie moderne, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, u.a. ausgestattet mit speziellen Gurten, bereit.

Sie reisen lieber zu zweit oder gar zu dritt als allein? Begleitpersonen, ob mit oder ohne Rollstuhl, sind uns herzlich willkommen. Hilfeleistung durch unser laufend geschultes Personal versteht sich von selbst.

Auch wenn Sie einmal nur kurzfristig einen Rollstuhl benötigen, um zum Wagen zu kommen, haben wir die Lösung:

Wir stellen Ihnen einen Rollstuhl zur Beförderung zur Verfügung.

Wie berechnet sich Ihr Eigenanteil bei Krankenfahrten?

Die Zuzahlung durch den Patienten beträgt pro Fahrt 10% der Fahrtkosten.
Höchstens beträgt die Zuzahlung € 10,00 mindestens jedoch € 5,00.

Die Höhe der Zuzahlung wird wie folgt gestaffelt:

Fahrpreis -> Zuzahlung

  • unter € 50,00 -> € 5,00 (Mindestzuzahlung)
  • zwischen € 50,00 und € 100,00 -> 10 % (ein Zehntel des Fahrpreises)
  • über € 100,00 € -> 10,00 (maximale Zuzahlung)

Zuzahlungsbefreit?

Sind Sie nach § 61 SGB V von der gesetzlichen Zuzahlung befreit und im Besitz eines gültigen Befreiungsausweises? In diesem Falle entstehen Ihnen für die Fahrt keinerlei weitere Kosten! Der Befreiungsausweis ist allerdings auf Wunsch des Taxifahrers vor zu zeigen. Ebenfalls entfallen bei notwendigen Fahrten wo der Kostenträger eine Berufsgenossenschaft ist (beispielsweise nach einem Arbeitsunfall) die Eigenanteile, selbst wenn Sie eigentlich nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.

Sonderregelung bei Privatpatienten

Hier ist es leider nicht möglich, mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe direkt abzurechnen, Sie zahlen hier den normalen Preis laut Taxameter. Der Fahrer stellt Ihnen selbstverständlich auf Wunsch am Ende der Fahrt eine Quittung aus, mit der Sie evtl. bei Ihrer zuständigen privaten Krankenversicherung / Beihilfe eine Kostenerstattung erlangen können.

Wir sind immer für Sie da!

Nutzen Sie unseren bequemen Taxiservice auf Ihren Wegen zum Arzt / Krankenhaus und wieder zurück nach Hause, ganz bequem per Anruf ‒ sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.