Übernahme von Fahrtkosten

… durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Als Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen können wir Ihnen einen „RUNDUM SERVICE“ für Ihren Krankentransport mit dem Taxi anbieten.

Entlassung aus dem Krankenhaus

Wenn Sie im Krankenhaus entlassen werden, bringen wir Sie sicher und bequem mit dem Taxi nach Hause. Hierfür benötigen wir einen Transportschein (Taxischein) von Ihrer Station.

Fahrten zum Krankenhaus (Einweisung)

Auch hier bieten wir Ihnen unseren bewährten Abholservice von Ihnen zu Hause an. Auch hier benötigen wir einen Taxischein, den Ihnen Ihr Hausarzt, bzw. der einweisende Arzt ausstellt.

Fahrten zur Kur / Reha oder zurück

Hier benötigen Sie zwingend eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse für die jeweilige Fahrt, sowie einen Transportschein von Ihrem behandelnden Arzt.

Serienbehandlungen

Bei Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen wie zur Dialyse und onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie benötigen wir zusätzlich zu dem üblichen Transportschein, den Ihnen Ihre Praxis gerne ausstellen wird, noch eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse für den jeweiligen Behandlungszeitraum. Gerade weil wir so lange mit diesen Fahrten vertraut sind, haben wir gute Kontakte zu den Kassen und helfen Ihnen auch hier gerne weiter.

Ambulante Fahrten

Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung benötigen wir ebenfalls einen Transportschein vom behandelnden Arzt und eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Auch hier sind wir Ihnen gerne behilflich.

Abrechnung

Die Fahrten werden von uns mit Ihrer Krankenkasse direkt abgerechnet. Sie zahlen lediglich einen geringen Eigenanteil, über den Sie dann von uns eine Rechnung per Post erhalten.

Wie berechnet sich Ihr Eigenanteil?

Die Zuzahlung durch den Patienten beträgt pro Fahrt 10% der Fahrtkosten.

Höchstens beträgt die Zuzahlung € 10,00 mindestens jedoch € 5,00.
Die Höhe der Zuzahlung wird wie folgt gestaffelt:

Fahrpreis -> Zuzahlung
unter € 50,00 -> € 5,00 (Mindestzuzahlung)
zwischen € 50,00 und € 100,00 -> 10 % (ein Zehntel des Fahrpreises)
über € 100,00 -> € 10,00 (maximale Zuzahlung)

Zuzahlungsbefreit?

Sind Sie nach § 61 SGB V von der gesetzlichen Zuzahlung befreit und im Besitz eines gültigen Befreiungsausweises? In diesem Falle entstehen Ihnen für die Fahrt keinerlei weitere Kosten! Der Befreiungsausweis ist allerdings auf Wunsch des Taxifahrers vorzuzeigen. Ebenfalls entfallen bei notwendigen Fahrten wo der Kostenträger eine Berufsgenossenschaft ist (beispielsweise nach einem Arbeitsunfall) die Eigenanteile, selbst wenn Sie eigentlich nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.

Sonderregelung bei Privatpatienten

Hier ist es leider nicht möglich, mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe direkt abzurechnen, Sie zahlen hier den normalen Preis laut Taxameter. Der Fahrer stellt Ihnen selbstverständlich auf Wunsch am Ende der Fahrt eine Quittung aus, mit der Sie evtl. bei Ihrer zuständigen privaten Krankenversicherung / Beihilfe eine Kostenerstattung erlangen können.

Wir sind immer für Sie da!

Nutzen Sie unseren bequemen Taxiservice auf Ihren Wegen zum Arzt / Krankenhaus und wieder zurück nach Hause, ganz bequem per Anruf ‒ sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anfrage per E-Mail: info (at) taxi-gellersen.de
Ein Auftrag kommt erst durch eine Rückbestätigung per Mail zustande.