Schülerbeförderung - sicher und zuverlässig
Schulweg leicht gemacht
Für viele Familien ist die Schülerbeförderung per Taxi oder Fahrdienst eine sinnvolle Alternative.
Wann ist eine Schülerbeförderung sinnvoll?
- Kein öffentlicher Nahverkehr am Wohnort
- Ihr Kind hat ein Handicap und benötigt Unterstützung auf dem Schulweg
- Der Schulweg ist zu weit oder zu unsicher
Sicher
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Zuverlässige & geschulte Fahrer und Fahrerinnen für maximale Sicherheit
Zuverlässig
Langjährige Erfahrung in der Schülerbeförderung
Unser Rundum-Sorglos-Service
- Pünktliche Abholung direkt vor Ihrer Haustür
- Direkte Fahrt ohne Umwege – keine Wartezeiten, kein Umsteigen
- Sichere & zuverlässige Rückfahrt nach Schulschluss
- Freundliche Fahrer und Fahrerinnen – viele selbst Eltern, mit Verständnis für den Schulalltag
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?
Tatsächlich gehört es zu den Verpflichtungen der öffentlichen Hand, Mittel und Optionen für einen sicheren Schulweg aller Kinder zur Verfügung zu stellen. Naheliegend sind damit zunächst natürlich v.a. die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Fahrt im eigenen PKW gemeint. Für ersteres gibt es im Landkreis Lüneburg seit Jahren kostenlose Schülertickets. Für letzteres haben Eltern einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Unterstützung in Form einer Kilometerpauschale.
Entscheidend für die Förderfähigkeit sind hierbei die im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) festgelegten Zumutbarkeitskriterien für Schulwege. Aktuell gilt in Lüneburg und den Gemeinden im Landkreis wie etwa Gellersen, Bleckede oder Adendorf für alle Kinder im Vor- und Grundschulalter eine einfache Wegstrecke ab 2 km als erstattungsfähig. Für ältere Schulkinder ab der 7. Klasse greift die Förderung erst ab 4 km. Kinder, die aufgrund einer Behinderung den Schulweg nicht ohne Unterstützung zurücklegen können, sind von den Kilometer-Regeln grundsätzlich ausgenommen. Für sie gilt in jedem Falle ein Recht auf Beförderung, unabhängig vom Wohnort.
- Vor- und Grundschule: ab 2 km einfache Strecke
- Ab Klasse 7: ab 4 km einfache Strecke
- Kinder mit Behinderung: unabhängig von der Entfernung immer förderfähig
Wie kann ich die Schülerbeförderung beantragen?
Der Antrag auf Schülerbeförderung muss bei der zuständigen Schulbehörde eingereicht werden. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie direkt bei der Schulbehörde oder auf der Website des Landkreises Lüneburg. Entscheidend für die Förderfähigkeit sind hierbei die im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) festgelegten Zumutbarkeitskriterien für Schulwege.
Ist die Schülerbeförderung sicher?
Viele Eltern möchten ihr Kind auf dem Schulweg “behütet” wissen und sich dabei nicht auf fremde Hilfe verlassen müssen. Doch nicht jeder hat die Möglichkeit, die Kleinen mit dem eigenen Auto zu fahren – das sprichwörtliche “Eltern-Taxi” lässt sich insbesondere für Berufspendler im ländlichen Raum oft kaum bewerkstelligen.
Zwar bietet der Landkreis Lüneburg für alle Schüler, deren Schulweg die oben genannten Strecken übersteigt, kostenlose Tickets für Bus und Bahn an. Doch auch hier sind Familien, die in kleineren Orten oder sehr abgelegenen Gemeinden wohnen, im Nachteil. Denn nicht überall ist das öffentliche Verkehrsnetz gut ausgebaut. Und wer möchte schon die eigenen Kinder morgens früh zu einer weit entfernten Haltestelle schicken müssen, wo sie dann möglicherweise noch längere Zeit, alleine und ohne Aufsicht, auf den Bus warten müssen?
Da ist es beruhigend zu wissen, dass es auch anders geht: Schülerbeförderung mit dem Taxi – das bedeutet immer ein Maximum an Sicherheit und Zuverlässigkeit für Eltern und Kind. Damit der Schulweg nicht zur Nervenprobe wird.